Gute Nachrichten für Eigenheimbesitzer:
Mit der neuen KfW Förderung 442 unter dem Titel „Solarstrom für Elektroautos“, die mit insgesamt 500 Millionen Euro ausgestattet ist, können ab dem 26. September 2023 Zuschüsse in einer Förderhöhe von bis zu 10.200 Euro für neue Solaranlagen mit Speicher und eLadestation beantragt werden.
Voraussetzung ist, dass die Anlage auf einem selbstgenutzten Wohngebäude errichtet wird und ein Elektroauto entweder vorhanden oder verbindlich bestellt ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Attraktive Förderbeträge: Zuschüsse bis zu 10.200 Euro
- für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher
- für Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die KfW den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer neuen oder der Erweiterung einer bereits bestehenden Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher.
Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem, klimafreundlichen Solarstrom aufladen können. Gefördert wird:
- der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 kW Ladeleistung mit 600 Euro pauschal oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal.
- der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp oder die Erweiterung einer bestehenden Anlage um mindestens 5 kWp mit neuem Wechselrichter mit 600 Euro/kWp, max. 6.000 Euro.
- der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität mit 250 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, max. 3.000 Euro.
- der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
Die Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Förderung sind wie folgt:
- das Wohngebäude besteht schon und wird vom Antragsteller bewohnt.
- Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher werden fabrikneu angeschafft.
- Der Antragsteller darf zum Zeitpunkt des Antrags noch keine der neuen Komponenten besitzen oder bestellt haben.
- Ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), das auf den Antragsteller oder eine in seinem Haushalt lebende Person zugelassen ist, muss vorhanden oder zum Zeitpunkt des Antrags verbindlich bestellt sein.
Achtung: Falls das Elektroauto privat geleast wird, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Firmen- bzw. Dienstwagen sind nicht förderfähig.
Sie haben schon eine Anlage?
Sie können trotzdem von der Förderung profitieren, denn sie greift auch, wenn eine Bestandsanlage um mindestens 5kWp erweitert, ein neuer Wechselrichter angeschafft und Speicher und Ladestation ebenfalls fabrikneu gekauft werden.
Kommen Sie vorbei – wir freuen uns auf Ihren Besuch.
SOLAR – na kLAR
Ihr – Bi & Ci – Tec Team