Gute Nachrichten für Eigenheimbesitzer:

Mit der neuen KfW Förderung 442 unter dem Titel „Solarstrom für Elektroautos“, die mit insgesamt 500 Millionen Euro ausgestattet ist, können ab dem 26. September 2023 Zuschüsse in einer Förderhöhe von bis zu 10.200 Euro für neue Solaranlagen mit Speicher und eLadestation beantragt werden.

Voraussetzung ist, dass die Anlage auf einem selbstgenutzten Wohngebäude errichtet wird und ein Elektroauto entweder vorhanden oder verbindlich bestellt ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Attraktive Förderbeträge: Zuschüsse bis zu 10.200 Euro
  • für den Kauf und An­schluss von Lade­station, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher
  • für Eigentümer von selbst­genutzten Wohn­gebäuden, die ein Elektro­auto besitzen

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die KfW den Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer neuen oder der Erweiterung einer bereits bestehenden Photovoltaikanlage und einem Solar­strom­speicher.

Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem, klima­freund­lichen Solar­strom aufladen können. Gefördert wird:

  • der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 kW Lade­leistung mit 600 Euro pauschal oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal.
  • der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 kWp oder die Erweiterung einer bestehenden Anlage um mindestens 5 kWp mit neuem Wechselrichter mit 600 Euro/kWp, max. 6.000 Euro.
  • der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität mit  250 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, max. 3.000 Euro.
  • der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten

Die Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Förderung sind wie folgt:

  • das Wohngebäude besteht schon und wird vom Antragsteller bewohnt.
  • Ladestation, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher werden fabrikneu angeschafft.
  • Der Antragsteller darf zum Zeit­punkt des Antrags noch keine der neuen Komponenten besitzen oder bestellt haben.
  • Ein Elektro­auto (kein Hybridfahrzeug), das auf den Antragsteller oder eine in seinem Haus­halt lebende Person zugelassen ist, muss vorhanden oder zum Zeit­punkt des Antrags verbindlich bestellt sein.
    Achtung: Falls das Elektro­auto privat geleast wird, muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Firmen- bzw. Dienst­wagen sind nicht förderfähig.

Sie haben schon eine Anlage?

Sie können trotzdem von der Förderung profitieren, denn sie greift auch, wenn eine Bestandsanlage um mindestens 5kWp erweitert, ein neuer Wechselrichter angeschafft und Speicher und Ladestation ebenfalls fabrikneu gekauft werden.

 

Kommen Sie vorbei – wir freuen uns auf Ihren Besuch.

SOLAR – na kLAR

Ihr – Bi & Ci – Tec Team